A
Wenn ein Unternehmen eine teure Anschaffung macht (z. B. eine Maschine, einen Laptop oder ein Firmenauto), kann es die Kosten nicht auf einmal steuerlich geltend machen. Stattdessen wird der Wert über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben – also schrittweise als Aufwand verbucht.
Beispiel: Ein Kühltheke für 3.000 wird über 10 Jahre abgeschrieben. Jährlich werden 300 € als Kosten erfasst.
Die Bilanz eines Unternehmens besteht aus zwei Seiten:
- Aktiva (Vermögen) – Was das Unternehmen besitzt (z. B. Geld auf dem Konto, Maschinen, Immobilien).
- Passiva (Finanzierung) – Wie dieses Vermögen finanziert wurde (z. B. durch Eigenkapital oder Kredite).
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 €. Die Maschine steht auf der Aktiva-Seite, der Bankkredit zur Finanzierung dieser Maschine auf der Passiva-Seite.
Die „Aufbewahrungsfrist“ ist im Prinzip das Finanzamt, das sagt: „Bitte, lass nichts verschwinden!“ Sie bestimmt, wie lange du bestimmte Dokumente, Belege und Unterlagen aufbewahren musst, falls die Steuerprüfer mal neugierig werden und einen Blick in deine Buchhaltung werfen wollen.
Für Unternehmen und Selbstständige gibt es da klare Regeln:
10 Jahre: Das gilt für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Bilanzen und andere wichtige Unterlagen, die die Grundlage deiner Buchhaltung bilden. Also alles, was deine Finanzen beschreibt. Die 10 Jahre beginnen, wenn der Steuerbescheid für dieses Jahr eingegangen ist.
6 Jahre: Für „kleinere“ Dokumente wie Geschäftsbriefe oder E-Mails, in denen Geschäftsabschlüsse besprochen werden.
Diese Fristen beginnen am Ende des Jahres, in dem das Dokument entstanden ist. Heißt: Hast du 2024 einen Beleg, den du aufbewahren musst, beginnt die Aufbewahrungsfrist erst ab dem 31. Dezember 2024 und läuft bis 2030.
Kurz gesagt: Die Aufbewahrungsfrist sorgt dafür, dass du wichtige Unterlagen nicht zu früh in den Papierkorb wirfst – das Finanzamt könnte sie noch brauchen, und das eventuell auch Jahre später. Lieber auf Nummer sicher gehen und eine Schublade extra freiräumen!
B
Belege sind sozusagen die „Quittungen des Lebens“. Es sind Dokumente oder Nachweise, die beweisen, dass du tatsächlich Geld ausgegeben oder eingenommen hast. Im Steuerkontext sind Belege deine besten Freunde (oder Feinde, je nachdem, wie gut du sie sortierst). Sie sind wichtig, weil sie dem Finanzamt zeigen, dass du nicht einfach irgendwelche Ausgaben erfindest, um weniger Steuern zu zahlen.
Typische Belege sind zum Beispiel:
Rechnungen: Wenn du etwas gekauft hast, sei es der neue Laptop oder der Kaffee für den Geschäftstermin.
Quittungen: Die Kassenbons, die du oft zu schnell wegwirfst, sind ebenfalls Belege.
Gehaltabrechnungen: Belege über Einnahmen. Sie zeigen, was du verdienst und was bereits an Steuern abgezogen wurde.
Bankauszüge: Zeigen, welche Beträge auf deinem Konto hin- und herwandern.
Kurz gesagt: Belege sind die **Papiertrails**, die nachweisen, dass du Geld verdient oder ausgegeben hast. Sie helfen dir, den Überblick zu behalten und das Finanzamt davon zu überzeugen, dass du ordentlich buchführst – und hoffentlich das Maximum rausholst.
Die BWA ist eine kurzfristige Erfolgsrechnung, die dir monatlich einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben gibt. Sie zeigt dir, wo du finanziell stehst und hilft dir, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Erzielst du einen hohen Gewinn? Dann könnte es sinnvoll sein, gezielt in dein Unternehmen zu investieren, um deinen Gewinn zu optimieren und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Sind die Ausgaben, die du auf den Tisch legst, wenn du Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter zu einem Essen oder Getränk einlädst. Es geht also um alles, was mit Speisen und Getränken zu tun hat, die du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit anbietest – vom Business-Lunch bis zum Feierabendbier nach einem erfolgreichen Abschluss.
Aber, natürlich gibt es auch beim Finanzamt ein paar Spielregeln:
Geschäftlich vs. privat: Nur Bewirtungskosten, die aus geschäftlichen Anlässen entstehen, sind absetzbar. Wenn du also deinen Kunden zum Steakessen einlädst, ist das geschäftlich. Wenn du deine Freunde auf den Grillabend einlädst, zählt das eher als Privatvergnügen – und der Grill bleibt steuerlich uninteressant.
Angemessenheit: Die Ausgaben dürfen nicht völlig aus dem Rahmen fallen. Ein Essen im Luxusrestaurant mit Goldbesteck und Kaviar könnte das Finanzamt etwas skeptisch stimmen. Es sollte also alles im Verhältnis zum Geschäft stehen.
70 % absetzbar: In der Regel kannst du 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzen. Der Rest bleibt dir als Kostenfaktor. Hier spricht das Finanzamt von einem Eigenanteil, weil auch du als Gastgeber ja von der Bewirtung profitierst.
Nachweis ist Pflicht: Für das Finanzamt brauchst du unbedingt einen detaillierten Beleg (also nicht nur „Speisen und Getränke, 200 €“). Die Rechnung sollte genau aufschlüsseln, was konsumiert wurde. Zudem muss der Anlass der Bewirtung und die Namen der Anwesenden festgehalten werden.
Bewirtungskosten sind also ein steuerlich absetzbarer Weg, um deine Geschäftspartner zufriedenzustellen – solange du die Belege sauber führst und nicht übertreibst, sagt auch das Finanzamt: „Guten Appetit!“
Das Betriebsvermögen
Ist das Herzstück deines Unternehmens – es umfasst alles, was deinem Betrieb gehört und für die Erzielung von Einnahmen eingesetzt wird. Von der Kaffeemaschine im Büro bis zur großen Produktionsanlage oder dem Firmenwagen – all diese Dinge zählen zum Betriebsvermögen. Kurz gesagt: Es ist das gesamte Eigentum, das dein Unternehmen am Laufen hält und einen wirtschaftlichen Nutzen hat.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Betriebsvermögen:
- Notwendiges Betriebsvermögen: Das sind die Gegenstände und Vermögenswerte, die dein Unternehmen wirklich braucht, um zu funktionieren. Dazu gehören Maschinen, Computer, Firmenwagen, Büroausstattung – eben alles, was unmittelbar für den Geschäftsbetrieb genutzt wird.
- Gewillkürtes Betriebsvermögen: Hier geht es um Dinge, die nicht zwingend für den Betrieb notwendig sind, die du aber trotzdem fürs Unternehmen nutzen kannst. Ein Beispiel wäre ein Gebäude, das sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird. Wenn mehr als 50 % der Nutzung betrieblich sind, kannst du es ins Betriebsvermögen aufnehmen.
Vorteil: Abschreibungen und Steuererleichterungen! Was zum Betriebsvermögen zählt, kann abgeschrieben und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das mindert deine Steuerlast.
Aber Vorsicht! Was einmal im Betriebsvermögen ist, bleibt auch dort. Wenn du also beispielsweise einen Firmenwagen ins Betriebsvermögen aufnimmst und ihn später privat nutzen willst, kann es beim Verkauf zu Steuerpflichten kommen.
Zusammengefasst: Dein Betriebsvermögen ist der „Werkzeugkasten“ deines Unternehmens, das sowohl für den laufenden Betrieb sorgt als auch steuerliche Vorteile bringt – solange du alles gut im Blick behältst!
Eine Bilanz
ist wie das „Lebenszeugnis deines Unternehmens“ – sie zeigt am Ende des Jahres, wo du stehst, und zwar in knackiger, nummerischer Form. Auf der einen Seite (der Aktiva) steht, was du hast: Geld, Autos, Maschinen, der Bürostuhl, auf dem du sitzt – alles, was dir gehört oder dir Nutzen bringt. Auf der anderen Seite (der Passiva) wird aufgelistet, woher das Geld dafür kam: Eigenkapital (das ist deins) und Fremdkapital (das gehört der Bank, oder deinen Gläubigern).
Das Ziel der Bilanz? Am Ende muss alles **schön ausgeglichen** sein. Aktiva = Passiva. Klingt einfach, oder? In der Realität kann es sich anfühlen, als würdest du versuchen, mit Bauklötzen ein perfektes Haus zu bauen – nur dass die Hälfte der Klötze unsichtbar ist und du ständig Belege suchen musst.
Für das Finanzamt ist die Bilanz ein kleiner Schatz, denn sie zeigt auf einen Blick, wie gesund (oder eben nicht so gesund) dein Unternehmen ist. Für dich ist sie der Beweis, dass du nicht nur den Überblick hast, sondern auch – hoffentlich – Gewinn machst. Und wenn’s gut läuft, zeigt die Bilanz: „Hey, ich hab mehr als nur Schulden!“
Der Bruttolistenpreis
klingt fancy, oder? Dabei ist das eigentlich nur der amtlich festgelegte „Schaufensterpreis“ für ein Auto, inklusive aller Steuern und Gebühren. Das ist der Preis, den der Hersteller mal irgendwo hingeschrieben hat – völlig egal, ob den jemals jemand wirklich bezahlt hat. Aber für das Finanzamt ist dieser Preis **heilig**. Vor allem, wenn es um die 1-%-Regelung bei Firmenwagen geht.
„Brutto – Was?!“
Stell dir vor, du kaufst einen schicken Firmenwagen. Dein Händler bietet dir einen satten Rabatt an – sagen wir mal, 30 %. Super Deal, oder? Denkste! Das Finanzamt interessiert sich nämlich nicht für Rabatte oder Sonderangebote. Für die Steuer zählt allein der ursprüngliche Bruttolistenpreis, als ob du das Auto frisch vom Reißbrett geholt hättest.
Die 1-%-Regelung und der Bruttolistenpreis
Wenn du den Firmenwagen auch privat nutzt, wirst du zur Kasse gebeten – mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Heißt: Auch wenn du das Auto günstig geschossen hast, tust du steuerlich so, als hättest du den vollen Preis bezahlt. Ein bisschen so, als würde das Finanzamt dir sagen: „Schnäppchen? Kennen wir nicht.“
Beispiel gefällig?
Du fährst einen schicken Firmenwagen, der mal einen Bruttolistenpreis von 50.000 Euro hatte – auch wenn du ihn für 35.000 bekommen hast. Das macht 1 % von 50.000 Euro, also 500 Euro monatlich als „geldwerten Vorteil“. Und schwupps, wird das deinem Einkommen zugerechnet und fleißig besteuert.
Fazit
Der Bruttolistenpreis ist wie das Preisschild, das immer an deinem Auto baumelt, egal wie gut dein Händler war. Fürs Finanzamt zählt nur, was theoretisch mal auf dem Papier stand. Also: Wenn du beim Autokauf den besten Deal aller Zeiten machst, klopf dir ruhig auf die Schulter – aber rechne nicht damit, dass das Finanzamt mitklatscht.
C
Der Cashflow zeigt, wie viel Geld tatsächlich auf dem Geschäftskonto ein- und ausgeht. Es gibt drei Hauptarten:
- Operativer Cashflow: Geld aus dem normalen Geschäftsbetrieb (z. B. Einnahmen durch Verkäufe).
- Investitions-Cashflow: Geld, das für größere Anschaffungen ausgegeben oder durch den Verkauf von Maschinen eingenommen wird.
- Finanzierungs-Cashflow: Geld aus Krediten oder von Investoren.
Beispiel: Ein Online-Shop verkauft im März Waren für 10.000 €, aber Kunden zahlen erst im April. Der Umsatz wird für März verbucht, aber der Cashflow steigt erst im April.
D
Dauerfristverlängerung beim Finanzamt
das klingt erst einmal so, als hätte sich jemand gedacht: „Steuererklärungen sind doch schon spaßig genug, warum nicht einfach ein bisschen mehr Zeit dafür rausschlagen?“ Für den Laien hört sich das Ganze vielleicht nach einem amtlichen Wortspiel an, aber in Wirklichkeit ist es einfach der Rettungsanker für alle, die sich denken: „Ach, das mit den Steuern… das kann doch sicher noch etwas warten!“
In der Praxis sieht es so aus: Eigentlich musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich brav zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abliefern. Aber mal ehrlich – wer hat da schon Bock drauf? Wahrscheinlich derselbe Mensch, der es liebt, am Sonntagmorgen bei Sonnenaufgang die Steuererklärung zu machen, während der Rest der Welt noch schläft.
Und genau hier kommt die Dauerfristverlängerung ins Spiel! Sie ist wie dieser beste Freund, der dir noch ein bisschen länger auf der Party bleiben lässt, obwohl du eigentlich schon vor zwei Stunden nach Hause gehen wolltest. Das Finanzamt gibt dir sozusagen einen kleinen Aufschub und sagt: „Na gut, mach’s halt nächsten Monat. Aber bitte übertreib’s nicht!“
Klar, das Finanzamt ist nicht ganz uneigennützig – schließlich wollen die für diese „Extra-Runde“ auch eine kleine Vorauszahlung sehen. Also so, als würdest du dem Türsteher ein paar Euro zustecken, damit er dich noch eine Weile in Ruhe lässt.
Was die Dauerfristverlängerung besonders sympathisch macht: Sie kommt nicht nur für chronische Prokrastinierer in Frage, sondern auch für Leute, die einfach sagen: „Ich mach das schon noch… irgendwann.“ Aber Achtung! Diese Verlängerung ist kein Freifahrtschein für ewiges Aufschieben. Irgendwann will das Finanzamt dann doch mal was von dir sehen. Denn auch wenn es eine *Dauer*-fristverlängerung heißt, am Ende holt die Deadline dich immer ein – wie der Kater nach der Party.
Und so bleibt die Dauerfristverlängerung beim Finanzamt eine dieser wunderbaren Erfindungen, die uns zeigt: In der Welt der Steuern gibt es auch kleine Freuden. Wie einen Gutschein für etwas mehr Zeit – den man sich aber irgendwie selbst gekauft hat.
Der Deckungsbeitrag zeigt, wie viel Geld nach Abzug der variablen Kosten (z. B. Material, Versand) übrig bleibt, um die Fixkosten (z. B. Miete, Gehälter) zu decken.
Beispiel: Ein Café verkauft einen Cappuccino für 4 €, die variablen Kosten (Milch, Kaffee, Becher) betragen 1,50 €. Der Deckungsbeitrag pro Cappuccino ist also 2,50 €.
E
Ist der kreative Rettungsanker für alle, die mal wieder eine Quittung verloren haben. Stell dir vor: Du hast eine geschäftliche Ausgabe gemacht, aber der Kassenbon ist spurlos verschwunden – vielleicht von einem mysteriösen Windstoß erfasst oder im Bermuda-Dreieck deiner Ablage verschwunden. Keine Sorge, hier kommt der Eigenbeleg ins Spiel!
Ein Eigenbeleg ist einfach ein „selbst erstellter Nachweis“ für eine Ausgabe, wenn es keinen offiziellen Beleg gibt. Du schreibst quasi selbst eine Quittung für dich, mit allen wichtigen Infos: Was wurde gekauft? Wann? Wo? Wie viel hat es gekostet? Und natürlich der Hinweis, dass der originale Beleg verloren gegangen ist. Gedeckelt ist dieser Betrag auf 250,- €, es kann keine Vorsteuer für solche Beleg geltend gemacht werden.
Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege grundsätzlich, aber das sollte nicht zur Gewohnheit werden – schließlich ist der Eigenbeleg eher die Notlösung für Ausnahmefälle, nicht der Freifahrtschein für „Quittung? Ach, die brauch ich doch nicht!“ Also, immer schön auf die Belege aufpassen!
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelt die EÜR den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens, indem sie die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt. Dabei werden nur die zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben berücksichtigt, ohne dass eine Inventur erforderlich ist. Die EÜR dient der Einkommenssteuererklärung und ermöglicht eine einfache und kostengünstige Buchführung für kleinere Unternehmen.
Einnahmen
das klingt doch erstmal super, oder? Wer hat nicht gerne Einnahmen? Doch sobald das Wort in einem Satz zusammen mit „Finanzamt“ oder „Steuererklärung“ auftaucht, sinkt die Euphorie schnell wieder. Denn klar, Einnahmen sind wie das Sahnehäubchen auf dem Kuchen des Lebens – bis dir jemand sagt, dass du davon ein gutes Stück abgeben musst.
Einnahmen können alles sein: der Gehaltsscheck, das Honorar für deinen letzten Freelance-Job, oder auch der Fünfer, den du auf der Straße gefunden hast (keine Sorge, den will das Finanzamt wahrscheinlich nicht – *wahrscheinlich*). Doch je mehr man davon hat, desto lauter wird die leise Stimme im Hinterkopf, die sagt: „Vergiss bloß nicht die Steuer!“
Und dann kommen sie: die Belege. Sie sind wie die Pokémon der Erwachsenenwelt – du musst sie alle sammeln, um deine Einnahmen zu erklären. Am Ende landest du vor deiner Steuererklärung, siehst die Summe der Einnahmen und denkst dir: „Wow, das war’s?“ Aber hey, zumindest zeigt uns das Konzept der Einnahmen eines ganz klar: Ohne sie wären wir definitiv pleite. Und mit ihnen… nun ja, zumindest gibt’s was zu rechnen!
F
Fristen
im steuerlichen Kontext sind Sie wie die Regeln für ein Spiel – sie geben an, wann bestimmte Dinge erledigt sein müssen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen, die du als Unternehmer oder Selbstständiger kennen solltest:
- Abgabefristen
Umsatzsteuervoranmeldung:
Diese muss monatlich bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Wenn du eine Dauerfristverlängerung beantragt hast, hast du bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit.
Jahressteuererklärung:
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wirst du von einem Steuerberater unterstützt, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.
Körperschaftssteuererklärung:
Diese muss ebenfalls bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (ohne Steuerberater, mit Steuerberater muss sie bis zum übernächsten Jahr eingereicht werden).
- Zahlungsfristen
Umsatzsteuervorauszahlung:
Die Umsatzsteuer für den vorherigen Monat ist bis zum 10. des Folgemonats zu zahlen.
Einkommensteuer: Vorauszahlungen für die Einkommensteuer müssen in der Regel am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. des Jahres geleistet werden. - Verjährungsfristen
Steuerliche Ansprüche: Grundsätzlich verjähren steuerliche Ansprüche nach 4 Jahren. Bei Hinterziehungsfällen kann die Verjährungsfrist jedoch bis zu 10 Jahre betragen. - Einspruchsfristen
Einspruch gegen Steuerbescheide: Hier hast du einen Monat Zeit, nachdem der Bescheid dir zugestellt wurde, um Einspruch einzulegen.
Fazit:
Diese Fristen sind entscheidend, um unangenehme Überraschungen beim Finanzamt zu vermeiden. Ein guter Tipp: Ein Kalender oder eine Fristenübersicht kann dir helfen, den Überblick zu behalten und rechtzeitig zu handeln. Schließlich sagt man, dass das Finanzamt kein guter Zuhörer ist – also besser alles rechtzeitig abgeben!
Ein Fahrtenbuch ist wie ein Tagebuch für dein Auto, in dem du jede einzelne Fahrt penibel festhalten musst – und das Finanzamt liebt es. Es ist besonders wichtig, wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzt und die Kosten für den Wagen steuerlich geltend machen willst.
Warum das Ganze? Weil das Finanzamt genau wissen möchte, wie viel du wirklich privat und geschäftlich fährst, um die anteiligen Kosten korrekt zu berechnen. Ohne Fahrtenbuch wird der private Nutzungsanteil pauschal über die 1-%-Regelung ermittelt – oft teurer als es sein müsste. Mit einem Fahrtenbuch kannst du also unter Umständen Steuern sparen, indem du die tatsächliche private Nutzung nachweist.
Was gehört ins Fahrtenbuch?
Für jede Fahrt müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Datum: Wann fand die Fahrt statt?
- Start und Ziel: Wo bist du gestartet und wohin gefahren?
- Kilometerstand: Zu Beginn und am Ende jeder Fahrt.
- Zweck der Fahrt: Warum warst du unterwegs? (z.B. „Kundentermin“, „Messebesuch“ oder „Materialabholung“)
- Gefahrene Kilometer: Die Differenz zwischen Start- und Endkilometer.
Bei privaten Fahrten reicht der Hinweis „privat“, du musst also keine Details angeben, aber die Kilometerzahl und der Zeitpunkt sind trotzdem wichtig.
Regeln fürs Fahrtenbuch:
Das Finanzamt nimmt es hier sehr genau. Ein paar Dinge, die du beachten musst:
Lückenlos und korrekt: Jede Fahrt muss zeitnah und vollständig dokumentiert werden. Spätere Ergänzungen oder Nachträge sind nicht erlaubt.
Keine Schätzungen:
Die Kilometerangaben müssen genau stimmen.
Ordentliche Form:
Ein Fahrtenbuch kann handschriftlich geführt werden (aber sauber!) oder du nutzt elektronische Fahrtenbücher, die oft einfacher zu handhaben sind und den Anforderungen des Finanzamts entsprechen.
Vorteil des Fahrtenbuchs:
Es hilft dir dabei, die privaten und geschäftlichen Fahrten sauber zu trennen. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn du dein Auto überwiegend geschäftlich nutzt, weil du so **nur den tatsächlichen privaten Anteil** versteuern musst. Gerade bei hoher geschäftlicher Nutzung kann das Fahrtenbuch also viel **Geld sparen**.
Fazit:
Das Fahrtenbuch ist ein nützliches, aber pflegeintensives Tool, das dir mehr Spielraum bei der Steuerberechnung lässt – vorausgesetzt, du führst es gewissenhaft!
G
Der Gewinn ist im Grunde das, worum es im Geschäftsleben geht – das, was übrig bleibt, nachdem du alle Kosten bezahlt hast. Oder anders gesagt: der süße Teil des Kuchens, nachdem du die Rechnungen, Gehälter, Miete und Steuern runtergeschluckt hast.
Wie berechnet sich der Gewinn?
Die einfache Formel lautet:
Gewinn = Einnahmen – Ausgaben
Das klingt einfach, aber die Praxis kann trickreich sein, da alle betrieblichen Ausgaben sorgfältig abgezogen werden müssen – von Materialkosten über Mieten bis hin zu deinem morgendlichen Bürokaffee (sofern er steuerlich absetzbar ist!). Wenn am Ende der Einnahmen mehr übrigbleibt als du ausgegeben hast, kannst du dich freuen: Du hast Gewinn gemacht.
Arten von Gewinn:
Bruttogewinn: Das ist der Gewinn, bevor noch Steuern und andere Abzüge berücksichtigt werden. Du siehst also, was du theoretisch hast, aber es ist noch nicht das, was in deiner Tasche landet.
Nettogewinn: Der wahre Star der Show – das, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Diesen Betrag kannst du tatsächlich behalten (oder wieder ins Unternehmen reinvestieren).
Betriebsgewinn: Dieser gibt an, wie profitabel dein Kerngeschäft ist, ohne dass außergewöhnliche Einnahmen oder Kosten (wie der Verkauf eines Firmenwagens) dazukommen.
Warum ist der Gewinn wichtig?
Der Gewinn zeigt dir, wie gut dein Unternehmen läuft. Ohne Gewinn bleibt es schwierig, langfristig erfolgreich zu sein – schließlich müssen Rechnungen, Gehälter und Investitionen gedeckt werden. Und nicht zu vergessen: Das Finanzamt hat auch ein Auge auf deinen Gewinn, weil darauf basierend die Steuern berechnet werden. Wenn du viel Gewinn machst, darfst du also auch den Staat an deinem Erfolg teilhaben lassen.
Fazit:
Der Gewinn ist das Ziel jeder unternehmerischen Tätigkeit – er zeigt dir, dass deine Anstrengungen Früchte tragen und das Unternehmen auf Kurs ist. Aber bevor du den Champagner öffnest, denk dran: Ein Teil davon gehört dem Finanzamt!
H
I
Die IST-Versteuerung
ist ein echter Segen für Unternehmer, die nicht schon Steuern zahlen wollen, bevor das Geld überhaupt auf ihrem Konto ist. Bei dieser Methode zahlst du deine Umsatzsteuer nämlich erst dann, wenn du das Geld tatsächlich von deinen Kunden erhalten hast – also nach dem tatsächlichen Zahlungseingang.
Im Gegensatz dazu steht die „SOLL-Versteuerung“. Dabei musst du die Umsatzsteuer schon dann an das Finanzamt abführen, wenn du die Rechnung ausstellst – unabhängig davon, ob dein Kunde schon bezahlt hat. Mit anderen Worten: Du leistest deinen Beitrag ans Finanzamt, obwohl du vielleicht noch auf die Kohle wartest.
Die IST-Versteuerung ist besonders für kleine Unternehmen und Selbstständige praktisch, die nicht ewig in Vorleistung gehen wollen. Einzige Bedingung: Dein Jahresumsatz darf nicht mehr als 600.000 Euro betragen oder du musst ein Freiberufler sein.
Fazit: Bei der IST-Versteuerung zahlst du Umsatzsteuer erst dann, wenn das Geld wirklich bei dir angekommen ist – und nicht, wenn du nur darauf hoffst. Das ist wie die goldene Regel in der Gastronomie: „Erst zahlen, dann essen!“
J
Der Jahresabschluss ist quasi der finanzielle Abschlussbericht deines Unternehmens für das vergangene Geschäftsjahr. Er gibt einen detaillierten Überblick darüber, wie das Unternehmen finanziell dasteht – sprich, wie viel eingenommen wurde, was ausgegeben wurde und ob am Ende ein Gewinn oder Verlust herausgekommen ist. Man kann ihn sich wie den „Zeugnisbericht“ eines Unternehmens vorstellen, nur dass hier das Finanzamt, die Bank oder potenzielle Investoren die Lehrer sind.
Woraus besteht ein Jahresabschluss?
Ein vollständiger Jahresabschluss umfasst in der Regel folgende Elemente:
- Bilanz: Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt (Aktiva) und woher das Geld kommt (Passiva). Sie stellt eine Momentaufnahme der Vermögenslage am Ende des Geschäftsjahres dar.
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Diese zeigt, wie sich der Gewinn oder Verlust des Unternehmens zusammensetzt. Sie stellt die Erträge (z.B. Umsätze) und Aufwendungen (z.B. Mieten, Löhne) gegenüber.
- Anhang: Hier werden ergänzende Informationen zur Bilanz und GuV gegeben, wie z.B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder wichtige Details zu einzelnen Posten.
- Lagebericht (für größere Unternehmen verpflichtend): Hier beschreibt das Unternehmen die allgemeine wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen sowie zukünftige Entwicklungen.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Kapitalgesellschaften (wie GmbHs oder AGs) und eingetragene Kaufleute*müssen einen Jahresabschluss erstellen. Für kleine Unternehmen und Selbstständige, die keine Kaufleute im Sinne des HGB sind, reicht oft eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus, was weniger aufwendig ist.
Größere Unternehmen (mit mehr als 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn) müssen einen umfassenden Jahresabschluss nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellen.
Wozu dient der Jahresabschluss?
- Steuerliche Grundlage: Das Finanzamt nutzt den Jahresabschluss, um zu ermitteln, wie viel Steuern du zahlen musst. Er bildet die Basis für die Berechnung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
- Finanzielle Übersicht: Er zeigt dir, wie dein Unternehmen wirtschaftlich dasteht. Hat es Gewinne gemacht? Hat es Schulden? Welche Vermögenswerte gibt es? All das kannst du dem Jahresabschluss entnehmen.
- Information für Dritte: Banken, Investoren oder Geschäftspartner schauen sich den Jahresabschluss gerne an, um zu sehen, ob dein Unternehmen solide ist und ob sich eine Investition oder ein Kredit lohnt.
Fazit
Der Jahresabschluss ist mehr als nur ein Dokument für das Finanzamt – er ist der **finanzielle Fingerabdruck** deines Unternehmens. Er zeigt, wie gut du gewirtschaftet hast und ob du für die Zukunft gut aufgestellt bist. Wenn du am Ende des Jahres also nicht nur auf Gewinne, sondern auch auf eine sauber aufgestellte Bilanz blickst, bist du auf dem richtigen Weg! Für die Erstellung deines Jahresabschlusses empfehlen wir dir die Expertise des Steuerbüros HSP Steuer
K
Ein Kleinunternehmer
ist ein Unternehmer, der nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist – das heißt: Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. Klingt erst mal entspannt, oder? Aber natürlich gibt’s auch hier ein paar Regeln und Vor- sowie Nachteile.
Wer gilt als Kleinunternehmer?
Um den Kleinunternehmerstatus zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Umsatz im Vorjahr: Dein Umsatz (inkl. Umsatzsteuer) durfte im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro betragen.
- Umsatz im laufenden Jahr: Dein Umsatz wird voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen.
Wenn du diese Grenzen einhältst, kannst du auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Andernfalls wirst du automatisch „normaler“ Unternehmer und musst ab dem nächsten Jahr Umsatzsteuer berechnen und abführen. Erreichst du im laufenden Jahr die 100.000 € Umsatz, bist du sofort unsatzsterpflichtig.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Keine Umsatzsteuer:
Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und sie auch nicht an das Finanzamt überweisen. Deine Rechnungen sind also einfacher zu schreiben.
Weniger Bürokratie:
Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben – das spart Zeit und Nerven.
Konkurrenzvorteil:
Deine Kunden (vor allem Privatpersonen) zahlen weniger, weil keine 19 % Mehrwertsteuer auf den Preis kommen.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Kein Vorsteuerabzug:
Du kannst die Vorsteuer aus deinen Einkäufen (z. B. Bürobedarf oder Technik) nicht zurückholen. Das macht Anschaffungen teurer.
Unprofessioneller Eindruck:
Manche Geschäftspartner könnten „Kleinunternehmer“ als weniger seriös wahrnehmen – vor allem im B2B-Bereich, wo man mit Vorsteuerabzug rechnet.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung ist eine gute Wahl für Neugründer, Freiberufler und kleinere Selbstständige, die zunächst wenig Umsatz machen und sich die Bürokratie der Umsatzsteuer sparen wollen. Aber Achtung: Wenn das Geschäft gut läuft und du die Umsatzgrenzen knackst, musst du rechtzeitig den Übergang zur regulären Besteuerung planen. Aber bis dahin gilt: Weniger Steuerkram, mehr Fokus aufs Geschäft!
L
Für Lieferungen und Leistungen an Unternehmen in der EU benötigst du eine Umsatzsteuer-ID-Nummer. Diese kann bei der Steuerlichen Erfassung beantragt werden oder über BZSt – Vergabe und Erteilung der USt_IdNr.
Wenn Du und das empfangene Unternehmen in der EU die Steuernummer hat, sind die Umsätze Steuerfrei.
M
N
O
Im OSS-Verfahren werden die Onlineumsätze an Privatpersonen innerhalb der EU gemeldet. Dabei werden die Steuersätze des entsprechenden Ziellandes genutzt.
P
Die private Nutzung eines PKW, der im Betriebsvermögen ist, kann über die 1%-Regel des Bruttolistenpreises der Erstzulassung abgegolten werden.
Q
Die Umsatzsteuervoranmeldung kann auch quartalsmäßig erfolgen. Frist ist der Monat, der auf das Quartal folgt. Bis 2026 gibst du als Neugründer diese quartalsmäßig ab. Du kannst für die Abgabe eine Fristverlängerung um einen Monat beantragen.
1 Quartal = 3 Monate
R
Der Restbuchwert ist der Buchwert eines planmäßig abzuschreibenden Vermögensgegenstandes zu einem bestimmten Stichtag. Vereinfacht errechnet er sich aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen.
S
Soll-Versteuerung bedeutet, die Umsatzsteuer wird fällig mit Stellung der Rechnung.
Beginnst du mit deiner unternehmerischen Tätigkeit muss eine steuerliche Erfassung dieser Tätigkeit beim Finanzamt erfolgen. Hier wird auch angegeben, wie hoch dein Umsatz und dein Gewinn sein wird und ob du Mitarbeiter anstellen wirst. Wir übernehmen dies für dich.
T
U
V
Das Finanzamt kann Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer und Gewerbesteuer (ggf. auch Körperschaftssteuer) festlegen.
W
Das Wirtschaftsjahr ist (meist) das Kalenderjahr.
Das Wirtschaftsjahr ist der Gewinnermittlungszeitraum.
Ein Wirtschaftsjahr umfasst i.d.R. einen Zeitraum von zwölf Monaten. In Ausnahmefällen darf es einen kürzeren Zeitraum umfassen, z.B. wenn ein Betrieb neu eröffnet hat, erworben oder aufgegeben wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht.
Soll das Wirtschaftsjahr auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum umgestellt werden, ist die Zustimmung des Finanzamts nötig.
X
Y
Z
Unter einer Zusammenfassenden Meldung versteht man einen Bericht an das Bundesamt für Statistik, der alle innergemeinschaftlichen Umsätze eines Unternehmens meldet. Die Übermittlung erfolgt elektronisch. Dazu ist es notwendig, eine eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer zu haben sowie die der Empfänger der Lieferung und Leistung in der EU.